Nach Abschluss der naturschutzfachlichen Untersuchungen konnten die Standortplanungen finalisiert werden. Damit liegen bei beiden Windparks nun aus unserer Sicht genehmigungsfähige Windparkkonstellation vor – ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Projekts.
Auf Grundlage dieser Planung haben wir die erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsanträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt und im Juni (WPBU) und September (WPWW) 2025 eingereicht.
Derzeit werden die eingereichten Unterlagen von den Trägern öffentlicher Belange geprüft.
Im nächsten Schritt erfolgt die Rückmeldung der einzelnen Stellen: Bedenken, Anregungen und Zustimmungen werden in den jeweiligen Stellungnahmen zusammengefasst und anschließend an uns übermittelt.

